Pflicht Hinweisgeberschutzgesetz – Jetzt handeln! Beratung anfragen
Gurlittstraße 24, 20099 Hamburg
Compliance-Lösung

Hinweisgebersystem:
Schutz für Hinweisgeber, Sicherheit für Ihr Unternehmen

Unser selbstentwickeltes System für gesetzeskonforme und vertrauliche Meldungen von Compliance-Verstößen. Erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Hinweisgebersystem Illustration
Rechtlicher Hintergrund

Gesetzliche Pflicht für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

EU-Richtlinie 2019/1937

Seit Dezember 2019 schreibt die EU-Whistleblower-Richtlinie einen einheitlichen Schutz für Hinweisgeber in ganz Europa vor. Unternehmen müssen sichere Meldekanäle bereitstellen.

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Seit Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz. Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

8 Gründe für unser Hinweisgebersystem

Gesetzeskonformität

Erfüllt alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und der EU-Richtlinie – rechtssicher und auditfähig.

Sicherheit & Vertraulichkeit

Anonyme Meldungen mit vollständigem Identitätsschutz. Verschlüsselte Kommunikation auf höchstem Niveau.

Nutzerfreundlichkeit

Intuitive Bedienung für Hinweisgeber und Compliance-Teams. Keine technischen Vorkenntnisse erforderlich.

Flexibilität

Anpassbar an Ihre Unternehmensanforderungen – von der Gestaltung bis zu individuellen Workflows.

Fallmanagement

Unterstützt Ihre internen Untersuchungen mit strukturiertem Workflow und Dokumentation.

Transparenz

Vollständige Dokumentation aller Meldungen und Maßnahmen – revisionssicher und nachvollziehbar.

Skalierbarkeit

Wächst mit Ihrem Unternehmen – von 50 bis zu tausenden Mitarbeitern problemlos einsetzbar.

Deutsche Datenspeicherung

Hosting in Deutschland mit ISO 27001-Zertifizierung. Ihre Daten verlassen niemals das Land.

Schlüsselfunktionen im Überblick

Alles, was Sie für ein professionelles Hinweisgebersystem brauchen

Kernfunktion

Sichere & anonyme Hinweismeldung

Hinweisgeber können Meldungen vollständig anonym abgeben – ohne Angst vor Repressalien. Alle Daten werden Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen.

  • Vollständig anonyme Meldungsmöglichkeit
  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
  • Keine Speicherung von IP-Adressen oder Metadaten
Sichere & anonyme Hinweismeldung
Kernfunktion

Vertrauliche Kommunikation

Ermöglichen Sie einen sicheren Dialog zwischen Hinweisgebern und Ihrem Compliance-Team – auch bei anonymen Meldungen.

  • Sichere Postfach-Funktion für Rückfragen
  • Anonymität bleibt auch bei Kommunikation gewahrt
  • Benachrichtigungen über neue Nachrichten
Vertrauliche Kommunikation
Kernfunktion

Integriertes Fallmanagement

Verwalten Sie alle eingehenden Hinweise strukturiert und effizient. Von der Erstprüfung bis zum Abschluss der Untersuchung.

  • Strukturierter Workflow für interne Untersuchungen
  • Fristenüberwachung gemäß HinSchG (7 Tage / 3 Monate)
  • Vollständige Dokumentation aller Maßnahmen
Integriertes Fallmanagement

Weitere Funktionen

Umfassende Tools für Ihr Hinweisgebermanagement

Dokumentation

Revisionssichere Dokumentation aller Meldungen und durchgeführten Maßnahmen für Audits und Behörden.

Berichte & Auswertungen

Aussagekräftige Reports für Management und Aufsichtsgremien – anonymisiert und DSGVO-konform.

Individuelle Anpassung

Passen Sie das System an Ihr Corporate Design und Ihre spezifischen Anforderungen an.

Vorteile für Ihr Unternehmen
Unternehmenswert

Vorteile für Ihr Unternehmen

Ein Hinweisgebersystem ist mehr als nur gesetzliche Pflicht – es ist ein wertvolles Instrument für Ihr Risikomanagement und Ihre Unternehmenskultur.

  • Früherkennung von Risiken und Missständen
  • Stärkung des Vertrauens bei Mitarbeitern und Kunden
  • Förderung einer ethischen Unternehmenskultur
  • Schutz des Unternehmensimages
  • Vermeidung von Bußgeldern und Sanktionen
Ihre Vorteile

Ihre Vorteile mit unserem Hinweisgebersystem

Profitieren Sie von einer Lösung, die Compliance einfach macht.

Beratungstermin vereinbaren
Rechtssicherheit

Erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen des HinSchG und der EU-Richtlinie.

Schnelle Einrichtung

Ihr Hinweisgebersystem ist innerhalb kürzester Zeit einsatzbereit.

Maximale Sicherheit

ISO 27001-zertifiziertes Hosting in Deutschland mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Vertrauensbildung

Zeigen Sie Mitarbeitern und Stakeholdern, dass Sie Compliance ernst nehmen.

Eigenentwicklung

Keine Standard-Software – speziell für deutsche Anforderungen entwickelt.

Persönlicher Support

Wir begleiten Sie bei der Einführung und stehen für Fragen zur Verfügung.

Erfüllen Sie jetzt die gesetzliche Pflicht!

Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie schnell und einfach Sie compliant werden können.

Jetzt Beratung anfragen 040 - 37601-00
Häufige Fragen

Hinweisgebersystem – Ihre Fragen, unsere Antworten

Wer ist zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems verpflichtet?

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden galt die Pflicht bereits ab Juli 2023, für kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ab Dezember 2023.

Was kann über ein Hinweisgebersystem gemeldet werden?

Meldungen können Verstöße gegen EU-Recht, deutsches Recht sowie interne Richtlinien und Verhaltenskodizes betreffen – z.B. Korruption, Datenschutzverstöße, Diskriminierung oder Sicherheitsmängel. Hinweisgeber sind gesetzlich vor Repressalien geschützt.

Müssen Meldungen anonym möglich sein?

Das HinSchG schreibt nicht zwingend Anonymität vor, empfiehlt aber, auch anonyme Meldungen zu ermöglichen. In der Praxis erhöht ein anonymer Kanal die Bereitschaft zur Meldung erheblich – und schützt Hinweisgeber effektiver. Unser System unterstützt anonyme und nicht-anonyme Meldungen.

Was droht bei Verstößen gegen das HinSchG?

Unternehmen, die keine interne Meldestelle einrichten, riskieren Bußgelder von bis zu 20.000 Euro. Hinzu kommen Haftungsrisiken, wenn Hinweisgeber trotz Schutzpflicht Nachteile erleiden. Eine frühzeitige und rechtskonforme Umsetzung schützt das Unternehmen und stärkt das Vertrauen der Belegschaft.